Präventionsschulungen


Gemäß Nummer 3.6 der Rahmenordnung - Prävention gegen 
sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder 
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz vom 18. November 2019 (KA 2019, Nr. 127) 
sind alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die mit Kindern, 
Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen 
arbeiten, zu Fragen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt 

zu schulen. (Quelle: Richtlinien zur Förderung von Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen

zur Prävention sexualisierter Gewalt im Erzbistum Paderborn)


Ich bin berechtigt, Schulungen im Bereich der Kinder-, Jugend- 
und Behindertenhilfe durchzuführen. 
Diese Schulungen können von Einrichtungen mit kirchlichem 
Trägern gemäß der Richtlinien der Präventionsordnung des 
Erzbistums Paderborn refinanziert werden. 

Ich Schule zu folgenden Themen:
- Intensivschulungen
- Nähe und Distanz
- sex. Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
- sex. Gewalt in den Medien.

Weiterhin stehe ich für Anfragen zu Fortbildungs- oder Vertiefungsveranstaltungen zur Verfügung.