Präventionsschulungen
Gemäß Nummer 3.6 der Rahmenordnung - Prävention gegen
sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz vom 18. November 2019 (KA 2019, Nr. 127)
sind alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die mit Kindern,
Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
arbeiten, zu Fragen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt
zu schulen. (Quelle: Richtlinien zur Förderung von Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen
zur Prävention sexualisierter Gewalt im Erzbistum Paderborn)
Ich bin berechtigt, Schulungen im Bereich der Kinder-, Jugend-
und Behindertenhilfe durchzuführen.
Diese Schulungen können von Einrichtungen mit kirchlichem
Trägern gemäß der Richtlinien der Präventionsordnung des
Erzbistums Paderborn refinanziert werden.
Ich Schule zu folgenden Themen:
- Intensivschulungen
- Nähe und Distanz
- sex. Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
- sex. Gewalt in den Medien.
Weiterhin stehe ich für Anfragen zu Fortbildungs- oder Vertiefungsveranstaltungen zur Verfügung.